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Konfirmation (lat. confirmare) heißt „Befestigung“. Damit ist keine mittelalterliche Burganlage, sondern die Befestigung oder Bekräftigung der Taufe gemeint. Wer als Kleinkind getauft wurde, konnte nicht gefragt werden, ob das sein/ihr Wille ist. Das haben seine/ihre Eltern und die Paten für ihn/sie entschieden. Nun aber, mit der Religionsmündigkeit im 14. Lebensjahr, wird der/die Jugendliche gefragt: Ist die Taufe auch von Dir gewollt? Dies wird mit Handschlag vor der ganzen Kirchengemeinde bekräftigt und gelobt.
In früheren Zeiten stand die Konfirmation am Ende der Schulzeit, also in der 8. Klasse. Sie fand oft Palmarum statt, weil ab diesem Tag die Kinder dann dauerhaft auf dem Feld arbeiten mussten. Sie waren dann Erwachsene, mit allen Rechten, vor allem aber mit allen Pflichten. Das schloss die harte Arbeit und oft ein entbehrungsreiches Leben ein.
Der zweite Grund ist, dass jeder Jugendliche mit 14. Lebensjahr religionsmündig ist und in Religionsfragen eigene Entscheidungen treffen darf.
Konfirmation finden, im Gegensatz zu früher und nach Wegfall der Arbeitspflicht am Ende der Schulzeit, nicht in der Fastenzeit, sondern in der Regel zwischen Ostern und Trinitatis statt.
Konfirmation ist eine feierliche Segenshandlung, in der die Konfirmanden ihre Zugehörigkeit zu GOTT und zur Kirche bekräftigen. Notwendige Voraussetzung ist deshalb die Taufe.
Zum anderen gilt die Konfirmation als eine Art Initiationsritual zum Erwachsensein, denn nicht mehr stellvertretend die Eltern, sondern der Konfirmand selbst sagt ja zu GOTT.
Kirchenrechtlich stellt die Konfirmation den Übertritt zum mündigen Kirchenmitglied dar, so dass die Konfirmanden auch am Abendmahl teilnehmen können. Seit in manchen Gemeinden auch unseres Kirchenkreises das Kinderabendmahl praktiziert wird, gewinnt das eigene Bekenntnis eine stärkere Bedeutung als die Abendmahlszulassung.
Zudem sind Konfirmierte auch bei GKR-Wahlen wahlberechtigt (aktives Wahlrecht), können aber erst mit dem 18. Lebensjahr auch gewählt werden (passives Wahlrecht). Jedoch gibt es die Möglichkeit, dass Jugendliche als Jugendvertreter diesem Kirchengemeindeparlament Gemeindekirchenrat angehören. Sie werden vom GKR hinzuberufen und haben volles Rede- und Antragsrecht (Art. 25 (6) der Verfassung der EKM).
Konfirmiert kann jeder werden, der getauft ist und den Wunsch dazu hat – unabhängig davon, ob die Eltern Kirchenmitglieder sind oder nicht. Ist jemand noch nicht getauft, kann er am Konfirmationsunterricht teilnehmen und wird zumeist dann am Ende des Unterrichts getauft.
Das Konfirmationsalter beträgt zumeist 14 Jahre und älter, da laut dem Grundgesetz erst mit diesem Alter die Religionsmündigkeit – die freie Entscheidung über Glaubensdinge – einsetzt.
Der Konfirmandenunterricht dient der Vorbereitung auf die Konfirmation. Er ist in den einzelnen Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbänden unseres Kirchenkreises unterschiedlich strukturiert. In der Regel findet er während der 7. und 8. Klasse statt, entweder als eine wöchentliche oder vierzehntägliche (Doppel)Stunde oder als ein Konfirmandensonnabend im Monat.
Im Konfirmandenunterricht werden Glaubensfragen und Glaubensinhalte im Blick auf das gegenwärtige Leben der Konfirmanden, auf ihre Träume, Hoffnungen und Ängste hin thematisiert. Üblich ist weiterhin, dass die Konfirmanden regelmäßig auch an den Gottesdiensten der Kirchengemeinde teilnehmen. Dabei hilft ihnen, wenn auch die Eltern sich mit auf den Weg machen und entstehende Eindrücke und Fragen miteinander besprechen.
Die Konfirmation findet im Rahmen eines festlichen Gottesdienstes statt, in welchem die Konfirmanden ihren Glauben durch das Sprechen des Glaubensbekenntnisses öffentlich Ausdruck verleihen.
Anschließend empfangen die Konfirmanden GOTTes Segen durch die Handlauflegung des Pfarrers/der Pfarrerin und der Kirchenältesten. Zugleich wird jedem Konfirmanden ein biblischer Konfirmationsspruch zugesprochen, der sie durch das ganze Leben begleiten soll und den sie sich in vielen Gemeinden selbst wählen können. Im Konfirmationsgottesdienst wird auch das Abendmahl gefeiert.
Herkömmlich ist der Konfirmationsgottesdienst auch mit einem Familienfest und Geschenken verbunden, die dem „rite de passage“ angemessen sind. In vielen Gemeinden hat sich als gut erwiesen, dass Paten oder Kirchengemeinden den Konfirmanden eine eigene Bibel, mit Widmung schenken.
In DDR-Zeit wurde die evangelische Konfirmation stark bekämpft. Als um 1955 die Jugendweihe eingeführt wurde, konnte anfangs niemand konfirmiert werden, der zur Jugendweihe ging und umgekehrt. Jugendweihe wurde als ein unverbrüchliches Bekenntnis zum Staat DDR verstanden und hatte quasi religiöse Bedeutung. Dies war nicht mit dem Bekenntnis zur Taufe kompatibel.
In dieser Zeit wurden deshalb Etliche von der Konfirmation ausgeschlossen, wenn sie zugleich die Jugendweihe feiern wollten, um sich die beruflichen Aufstiegschancen zu erhalten. Dies führte zu einer oft beklemmenden Bekenntnissituation, die oft dazu führte, dass Jugendliche dem öffentlichen Druck der Staatsmacht nicht standhielten und lieber die Konfirmation „abwählten“ und mit 18 Jahren oder zuvor mit Ihren Eltern der Kirche den Rücken kehrten.
In den 60iger Jahren wurde in manchen Kirchengemeinden erlaubt, in der 8. Klasse zur Jugendweihe und in dem folgenden Schuljahr zur Konfirmation zu gehen – eine Regelung, die weithin bis zum Ende der DDR Bestand hatte.
In heutiger Zeit, in der weder Jugendweihe noch Konfirmation berufliche Konsequenzen mit sich bringen, ist die Entscheidung für eine Form wünschenswert und logisch.
Für die Konfirmation im Gegensatz zur Jugendweihe spricht bis heute: Sie drückt aus, dass man sich in seinem Leben nicht nur sich selbst verdankt, und dass man immer auf den Segen GOTTes angewiesen bleibt. Zudem sind mit ihr wirklich neue Rechte verbunden und nicht nur, wie bei der Jugendweihe, behauptet. So können Konfirmierte wählen, sie können Pate werden und sie können im Gemeindekirchenrat direkt an den Entscheidungen ihrer Kirchengemeinde partizipieren.