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Plötzlich ist er da. Von einem Augenblick zum anderen. Ein geliebter Mensch stirbt. Das ist schwer, schier unerträglich.
Vieles strömt auf die Angehörigen ein. Sehr vieles muss bedacht werden. Sobald ein Bestatter angerufen ist, „mahlen die Mühlen der Bürokratie“. Doch die Angehörigen sind damit meist überfordert.
Deshalb ist es wichtig, die Ruhe zu bewahren. Zuerst ist immer der Arzt und, wenn eine Aussegnung gewünscht ist, parallel der/die Pfarrer*in zu informieren.
Das Thüringer Bestattungsgesetz schreibt in § 16 (1) vor, dass ein Verstorbener spätestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes in die Leichenhalle zu überführen ist. Das heißt, das Angehörige genügend Zeit haben, Abschied zu nehmen – siehe § 16 (2).
Es ist hilfreich, dies gemeinsam mit den herbeizurufenden Angehörigen und mit dem/der Pfarrer*in zu tun und eine Aussegnung zu halten. Danach können Sie, mit dem Bestatter Ihrer Wahl, die Zeit für eine Abholung des Verstorbenen vereinbaren. Dies lässt Ihnen noch Zeit zum Abschied vom Verstorbenen und auch Zeit ferne Verwandte zu informieren und ggf. herbeizurufen. Das Nötige für den Trauergottesdienst klären Sie mit Ihrem/Ihrer Pfarrer*in.
Eine kirchliche Beerdigung kann auf dieser dunklen Wegstrecke helfen. Der Blick auf GOTT tröstet und schenkt Zuversicht, dass die Verstorbenen nun in GOTTes Hand geborgen sind.
Für die kirchliche Bestattung ist in der Regel der/die Pfarrer*in zuständig, in dessen/deren Pfarrgebiet der Verstorbene wohnt. Der/die Pfarrer*in führen im Vorfeld ein Gespräch, um über das Leben des Verstorbenen und den Ablauf des Trauergottesdienstes zu sprechen.
Grundsätzlich gibt es drei verschiedenen Formen kirchlicher Bestattung:
Erdbestattung: Trauergottesdienst am Sarg mit anschließender Beisetzung im Erdbegräbnis.
Urnenbestattung: Trauergottesdienst an der Urne mit anschließender Beisetzung im Urnenbegräbnis (Erde oder Kolumbarium, so vorhanden).
Trauergottesdienst am Sarg: Der Sarg wird nach dem Trauergottesdienst zur Einäscherung gebracht und die Urne zu einem späteren Zeitpunkt beigesetzt.
Aussegnung ist ein liturgischer Ritus, bei dem durch den Pfarrer eine kleine Andacht im Beisein des Verstorbenen gehalten wird. Die Angehörigen können im engsten Kreis noch einmal alle Dinge sagen, die zu Lebzeiten unausgesprochen blieben (Ängste, Klage, Dank, Lob). Die Aussegnung ist im Krankenhaus, im Pflegeheim oder Hospiz nach Absprache, zu Hause uneingeschränkt möglich. Dazu wird der Verstorbene aufgebahrt und der/die Pfarrer*in angerufen und mit ihm/ihr ein Termin vereinbart.
Das Thüringer Bestattungsgesetz sieht dafür in § 16 (1) eine Frist von maximal 48 Stunden vor.
Zuerst ist, nach Thüringer Bestattungsgesetz, der nächste Arzt (in der Regel der Hausarzt oder ein Bereitschaftsarzt) zu informieren (§ 4). Dieser hat den Totenschein auszustellen. Genau heißt es: „(1) Jede Leiche ist zur Feststellung des Todes, des Todeszeitpunkts, der Todesart und der Todesursache von einem zur Berufsausübung zugelassenen Arzt zu untersuchen (Leichenschau).“
Immer wieder entsteht die Frage, ob die kirchliche Beerdigung von Menschen möglich ist, die nicht mehr Mitglied der evangelischen Kirche sind. Grundsätzlich gilt: Wer aus der Kirche austritt, erklärt damit, dass er auf eine kirchliche Trauerfeier verzichtet. Stattdessen wird ein Redner eine Trauerfeier durchführen.
Wenn eine kirchliche Bestattung dem mutmaßlichen Wunsch des Verstorbenen und seiner engsten Angehörigen entspricht, ist unter bestimmten Bedingungen auch ohne Kirchenmitgliedschaft eine kirchliche Bestattung möglich. Diese Entscheidung liegt in der Verantwortung des jeweils zuständigen Pfarrers/der zuständigen Pfarrerin. Sie ist in jedem Fall im Trauergottesdienst transparent darzustellen und die Begründung zu plausibilisieren, damit der Vorwurf der Willkür keinen Nährboden findet.
Zu einem Trauergottesdienst gehören die Grundelemente des Gottesdienstes. Schon das unterscheidet ihn z.B. von Trauerfeiern: Ein liturgischer Beginn, die Lesung eines Abschnitts aus der Bibel, die Trauerpredigt über das Leben der Verstorbenen in Verbindung mit dem Bibelwort, das Gebet für die Verstorbenen und Trauernden sowie das Vaterunser. Das Glaubensbekenntnis wird in manchen Gottesdiensten gesprochen und dafür das Vaterunser anschließend am Grab.
In Absprache mit dem/der zuständigen Pfarrer*in sind auch weitere Elemente möglich. Nachdenkenswert ist die Frage, ob man bei einer kirchlichen Beerdigung singt? Gesang kann hilfreich sein, im Abschiedsschmerz Trost spenden, auch wenn nicht jede*r mitsingt.
Eine Alternative ist, neben dem Gesang einige Instrumentalstücke spielen zu lassen, was die Trauergemeinde jedoch in der Passivität verharren lässt. Wichtig ist die Plausibilität in jedem Einzelfall. Hinterbliebene sollten bei der Wahl von Liedern von Band daran denken, dass sie diese Lieder in der Regel nicht mehr losgelöst vom Tod des Angehörigen werden hören können.