zum Inhalt

Sie sind hier: Glaube und Leben > Dienste für Sie > Trauung

Trauung

Die Trauung ist mit der Eheschließung nicht zu vergleichen. Nach evangelischem Verständnis ist die Trauung eine der Eheschließung folgende Handlung und quasi eine Amtshandlung zur Bitte um GOTTes Segen für einen Schritt, den sich das Paar „getraut“ hat. Luther fand wichtig, dass die Eheschließung vor der Kirche stattfand und erst dann das getraute Paar gemeinsam mit dem Pfarrer in die Kirche einzog. Hier fand auch keine „Übergabe“ der Braut statt, die inhaltlich symbolisiert, dass der väterliche „Besitz“ Tochter nun in den Besitz des „neuen Besitzers“ Ehemann überging. Das Paar traute sich an. Es war und ist ein Akt der beiden allein!

Dennoch ist der Wunsch nach einer Trauung wunderschöner Ausdruck einer tiefen Sehnsucht nach dem Segen GOTTes. Angesichts einer hohen Zahl an Scheidungen im Freundes- und Bekanntenkreis, wächst der Wunsch nach Verlässlichkeit und einer erhofft größeren Sicherheit des anderen, wenn nicht nur vor dem Standesbeamten und einer Handvoll Anwesenden, sondern vor einer ganzen Gemeinde und vor GOTT versprochen wird, die Liebe nicht erkalten zu lassen und fortgesetzt darum zu ringen.

Bei der kirchlichen Trauung erlebt das Brautpaar den Anfang der Ehe im Vertrauen auf einen GOTT, der ihre Liebe segnet und bewahren möchte.

Die kirchliche Trauung hat jedoch nur kirchenrechtlichen Charakter, ihre Voraussetzung ist also die Heirat auf dem Standesamt.

Dass dies nach gültigem Recht seit 2009 (Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts) auch ohne Eheschließung möglich ist, betrachtet die Kirche skeptisch, ist doch bei einer einzig kirchlich vollzogenen Trauung die Ehe juristisch bedeutungslos. Im Trennungsfall waren beide rein rechtlich nur verlobt. Dies hat oft gravierende Folgen für das Paar, zumeist für die Frau, denn das bedeutet u.a., dass das Paar rechtlich wie eine nichteheliche Gemeinschaft behandelt wird, wenn es zum Beispiel um Steuern oder die Erbfolge geht.

Anders als bei einer standesamtlichen Trauung kann das Brautpaar die kirchliche Trauung stärker mitgestalten. In Abstimmung mit dem/der zuständigen Pfarrer*in können viele persönlichen Vorstellungen eingebracht werden.

Voraussetzung für eine Hochzeit in der Kirche ist, dass mindestens einer der beiden Partner zur evangelischen Kirche gehört.

Fragen zur Trauung

Müssen beide Eheleute evangelisch sein?

Trauungen sind zwischen Christen möglich, auch wenn sie unterschiedlicher Konfession sind. Oder anders gesagt: Sind beide Eheleute evangelisch oder Mitglieder anderer Kirchen, so nennt sich der Kasus „Trauung“. Sie kann, wenn es eine*n Pfarrer*in der anderen Konfession gibt, auch ökumenisch gestaltet werden.

Ist nur einer der beiden Eheleute evangelisch und der andere gehört keiner Konfession an, so ist dies ein „Gottesdienst zur Eheschließung“. In diesem Fall muss intensiv über die Trauformel „Ja, mit GOTTes Hilfe“ nachgedacht werden, damit sie für das Paar stimmig ist.

Darf ein Geschiedener/ eine Geschiedene getraut werden?

Ja, in der Evangelischen Kirche ist, aus o.g. Gründen, die Ehe kein Sakrament, sondern eine „weltliche Sache“. Es kann u.U. ehrlicher sein eine Ehe zu beenden als beieinander zu bleiben. Dies zu prüfen, ermöglichen z.B. evangelische Beratungsstellen, die dieser Frage mit dem Paar auf den Grund gehen und ihnen bei der eigenen Antwortsuche helfen.

Was ist ein Trauspruch?

Ähnlich wie bei der Taufe, wählen sich Paare oft einen Taufspruch (*.pdf-Datei, 74 KB) über Ihre Ehe. Er soll zum Ausdruck bringen, was sich das Paar für die gemeinsame Ehe wünscht und die Verbindung der beiden durch „geborgte Worte“ verstärken. Bibelsprüche zu diesem Anlass finden sich u.a. auf der Taufseite (s.o.) oder unter http://trauspruch.de/ und https://www.evangelisch.de/trausprueche.

Gibt es eine Traukerze?

Manche Paare wünschen sich als ein Zeichen, das an jedem Hochzeitstag auf den Tisch gestellt werden kann und das Paar an diesen besonderen Tag erinnert, eine Traukerze. Das ist ein guter Anlass, die Trauzeugen darum zu bitten. Besonders schön ist es, wenn die Traukerze von den Trauzeugen selbst gestaltet wird.

Braucht es Trauzeugen?

Nein, Trauzeugen braucht es nicht, denn die Ehe ist ja schon vor dem Gottesdienst geschlossen. Viele Paare wünschen sich aber ihre*n beste* Freund*in an ihrer Seite. Dabei können die Trauzeugen die Aufgabe übernehmen, den Trauspruch o.a. Texte der Trauagende zu lesen oder die Traukerze zu gestalten.

Wie teuer ist eine Trauung?

Eine Trauung kostet kein Geld, denn es ist ein Gottesdienst. Am Ende des Gottesdienstes gibt es deshalb eine Kollekte. Schön ist es, wenn Sie aus Dankbarkeit für den Gottesdienst und in Verbundenheit mit der Kirchengemeinde eine Spende hinterlassen, die gern auch für einen Zweck bestimmt sein kann. Dies können Sie mit dem/der Pfarrer*in im Vorfeld besprechen. Wenn Sie ihn in ein beschriftetes Couvert stecken, können Sie dafür eine Spendenbescheinigung erhalten. Wenn Sie es in die Kollekte einwerfen, dann ist eine Spendenbescheinigung nicht möglich. Besprechen Sie das vorab beim Traugespräch.

Wer sorgt für die Blumen auf dem Altar?

Es kam schon vor, dass von der Kirchengemeinde ausgewählte Blumen auf dem Altar standen und dem Brautpaar nicht gefielen. Deshalb kann es hilfreich sein, dass sich das Brautpaar darum kümmert und die Blumen nach der Trauung in der Kirche belässt, so dass sich die Gottesdienstgemeinde am Sonntag noch daran erfreuen kann. In vielen Kirchengemeinden wird ohnehin die Trauung am Folgesonntag abgekündigt und es ist guter Brauch, dass das Brautpaar und die Gesellschaft dabei anwesend sind. Das eröffnet der anwesenden Gottesdienstgemeinde die Möglichkeit, sich mit dem Paar zu freuen und ihrer Freude Ausdruck zu geben.

Was ist ein Traugespräch?

Das Traugespräch findet im Vorfeld der Trauung statt. In ihm fragt der/die Pfarrer*in das Brautpaar, was ihm wichtig ist. Er lernt es so (noch einmal) besser kennen und kann sich so ganz gezielt auf die Predigt dieses Gottesdienstes vorbereiten. Hier ist es wichtig, dass Sie das, was Ihnen wichtig ist, auch benennen.

Habe ich freie Kirchenwahl?

Sie müssen mit dem/der Pfarrer*in dem Ort/der Kirche Ihrer Wahl sprechen und fragen, ob eine Trauung möglich ist. In häufig von Brautpaaren gewählten Kirchen, kann es ein Terminproblem geben. Deshalb kontaktieren Sie den/die Pfarrer*in rechtzeitig.

Gibt es Trauungen für schwule oder lesbische Paare?

Das ist von Pfarrbereich zu Pfarrbereich unterschiedlich. Am besten klären Sie das mit dem/der Pfarrer*in vor Ort ab. Kein*e evangelische*r Pfarrer*in kann beauftragt werden, homosexuelle Paare zu trauen. Zudem muss noch der Gemeindekirchenrat dazu grundsätzlich beschlossen haben. Dies erfahren Sie am besten vor Ort oder über das Superintendentur-Büro unter buero@suptur-bad-frankenhausen.de oder 034671.62614.

Impressum Datenschutz
Volltextsuche
Gemeindesuche
Veranstaltungen Dezember 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
01 10 02 03 04 05 06 4 07 3
08 7 09 10 11 12 1 13 2 14 1
15 4 16 17 18 19 20 2 21 1
22 6 23 24 34 25 2 26 4 27 28
29 2 30 31 7        

Hinweis auf ...