Evangelischer Kirchenkreis Bad Frankenhausen-Sondershausen
Superintendentin Steffi Wiegleb
Sekretariat: Sandra Anderlik
Kantor-Bischoff-Platz 7, 06567 Bad Frankenhausen
Tel.: 034671 / 62 6-14, Fax: 034671 / 62 6-44
E-Mail: buero@suptur-bad-frankenhausen.de
Internet: www.suptur-bad-frankenhausen.de
Sie sind hier: Glaube
und Leben > Tritt ein
Sind Sie auf der Suche nach…
…Gemeinschaft
…Trost
…Segen
…einem Wort, das trägt
…Orientierung
…Halt im Leben
…Sinn
…
…
…Gott ?
Wir sind überzeugt, dass unsere Kirchengemeinden Orte sind, wo Sie all das finden können.
Herzlich Willkommen!
Treten Sie ein – unsere Tür steht für Sie offen!
Scheinbar sind Sie auf unsere Aktion zum Thema Kirchenmitgliedschaft aufmerksam geworden?! Das freut uns sehr. Auf den folgenden Seiten haben Sie die Möglichkeit, sich eingehender über das Thema Kirchenmitgliedschaft zu informieren. Außerdem finden Sie auf unserer Homepage zahlreiche Informationen zu unserer Arbeit und zu den konkreten Kirchengemeinden vor Ort.
1. Wie werde ich Kirchenmitglied?
Kirchenmitglied werden Sie durch die Taufe.
Die Taufe ist ein sichtbares Zeichen für unsere Verbindung mit Gott.
Damit ist Gottes Zusage verbunden, unser Leben zu segnen – ein Leben lang, unverrückbar.
Deshalb ist es auch nicht nötig, dass Sie sich noch einmal taufen lassen, sollten Sie aus der Kirche ausgetreten sein. Wenden Sie sich in diesem Fall einfach an ihre*n zuständigen*n Pfarrer*in und besprechen Sie alles rund um den Wiedereintritt in die Kirche.
Wenn Sie noch nicht getauft sind, hilft ihnen ebenfalls das für Ihren Wohnort zuständige Pfarramt.
Der Kollege oder die Kollegin vor Ort klären mit Ihnen alle weiteren Einzelheiten.
Wer für Ihren Wohnort zuständig ist, erfahren Sie unter unserer Pfarramtssuche.
2. Was habe ich von der Kirchenmitgliedschaft?
Dafür gibt es viele Antworten. Jeder sucht und findet in der Kirche etwas anderes. Ein paar Möglichkeiten wollen wir Ihnen aufzeigen. Vielleicht finden Sie Antworten, die für Sie passen…?
- Kirchengemeinden und die Kirche als Ganze sind Zusammenschlüsse von Menschen, die gemeinsam – aller Unterschiedlichkeit zum Trotz – Leben gestalten und nach Gottes Spuren in ihrem Leben und der Welt fragen. Christlicher Glaube verlangt Gemeinschaft mit anderen Menschen – ganz konkret vor Ort und darüber hinaus.
- Diese Gemeinschaft kann tragen und Sie können neue Netzwerke knüpfen… In einer Kirchengemeinde erfährt man im besten Falle: hier bin ich angenommen, wie ich bin. Hier brauche ich nicht erst Dinge beweisen, vorzeigen…
- Sie können sich mit Ihren Gaben einbringen und neue Interessengebiete erschließen.
- Im Miteinander können Sie Unterstützung erfahren, wenn Sie Hilfe brauchen, oder einen Gesprächspartner finden, der Ihre Sorgen teilt.
- Sie können das Gemeindeleben aktiv mitgestalten.
- In den Wahlen zu den Gemeindekirchenräten (alle sechs Jahre) können Sie über die Zusammensetzung der Gemeindeleitung vor Ort entscheiden und nach mindestens sechs Monaten Kirchenmitgliedschaft selbst kandidieren. Die Gemeindekirchenräte entscheiden über alle wichtigen Fragen einer Gemeinde (Gemeindeleben, Finanzen, Bau, Personal usw.)
3. Wie engagiert sich Kirche? Wie kann ich mich einbringen?
- Arbeit mit Kindern, Familien und Jugendlichen
- Kirchenmusik
- Erwachsenenbildung und Kultur
- Besuchsdienst / Arbeit mit Senioren
- Sozial-diakonische Verantwortung (Pflegeheime, Krankenhäuser, Pflegestationen, Sozialberatung etc.)
- Bildung, Schulwesen, gesellschaftliches Engagement
- Baufragen (Erhalt der kirchlichen Bau- und Kunstdenkmäler)
- Erhalt von kostbarem Inventar (Abendmahlsgeräte, Gemälde etc.)
- Öffentlichkeitsarbeit
4. Wie ist das mit der Kirchensteuer?
- Kirchensteuer wird von jedem Kirchenmitglied erhoben, das lohnsteuerpflichtig ist
- derzeit werden 9% der Lohnsteuer als Kirchensteuer abgeführt (wer also z.B. 100 € Lohnsteuer zahlt, dem werden davon 9 € Kirchensteuer berechnet)
- Egal ob Sie viel oder wenig verdienen, es sind immer neun Prozent. Wer mehr verdient wird solidarisch mit mehr Kirchensteuer veranlagt.
- Taufe und Kirchenmitgliedschaft werden in Deutschland bei den Einwohnermeldeämtern registriert, da der Staat die Kirchensteuer für die Kirchen erhebt und dann an die Kirchen weiterleitet; auch eine Meldung an den Arbeitgeber ist sinnvoll, damit keine Nachzahlungen nötig werden
- 3 % des gesamten Kirchensteueraufkommens behält der Staat sozusagen als Dienstleistungsvergütung ein
- Kirchensteuer kann beim Lohnsteuerjahresausgleich geltend gemacht werden
5. Was wird mit der Kirchensteuer finanziert?
- die Gehälter der hauptamtlichen Mitarbeiter*innen
- Dienste der Kirchen in der Gesellschaft (z.B. Religionsunterricht an staatlichen Schulen durch kirchliche Lehrkräfte)
- Gemeindearbeit vor Ort
- gesamtkirchliche Institutionen (z.B. Verwaltung der Landeskirche)
- Der Großteil der Kirchensteuer (ca. 79 %, lt. Finanzbericht der Landeskirche) fließt in die Kirchengemeinden und Kirchenkreise zur Finanzierung der dortigen Aufgaben. Genauere Informationen auf www.ekmd.de: Download PDF Finanzbericht-2019 auf S.20.
6. Was ist das Kirchgeld bzw. der Gemeindebeitrag?
- Kirchensteuer zahlt nur, wer auf Grund seiner Einkünfte Einkommens- bzw. Lohnsteuer zahlt
- da dies nur einen Teil der Gemeindeglieder betrifft und die Kirchensteuereinnahmen zur Finanzierung der kirchlichen Aufgaben nicht ausreichen, gibt es den Gemeindebeitrag, auch „Kirchgeld“ oder "Ortskirchensteuer" genannt
- dieser wird von allen volljährigen Kirchenmitgliedern direkt vor Ort erbeten und ist eine freiwillige Spende; sie verbleibt vollständig in der jeweiligen Kirchengemeinde
- der Gemeindebeitrag kann steuerlich geltend gemacht werden
- die Landeskirche erarbeitet jährlich eine Empfehlung über die Höhe des Gemeindebeitrages (gestaffelt nach Einkommen)