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Die erste Sitzung der neuen, fünften Kreissynode fand am 5. September A.D. 2020 in Sondershausen-Immenrode statt.
Die Kreissynode ist das oberste Organ des Kirchenkreises und trifft sich in der Regel zwei Mal im Jahr. Sie wird im Abstand von sechs Jahren für eine Legislatur gewählt. Die Synodalen vertreten die Interessen des Kirchenkreises und ihres jeweiligen Wahlbezirkes.
Die ehrenamtlichen Synodalen (1. Stellvertreter und 2. Stellvertreter) haben, verfassungsrechtlich verbrieft, die Mehrheit in der Synode.
Die hauptamtlichen Synodalen entsenden aus ihren jeweiligen Konventen die Mitglieder in die Kreissynode, die dort die Interessen des Kirchenkreises, ihrer jeweiligen Kirchengemeinden und ihres Berufsstandes zu vertreten haben.
Die Kreissynode des Kirchenkreises Bad Frankenhausen-Sondershausen hat derzeit 37 Mitglieder, von denen 34 stimmberechtigt sind.
Alle Synodale und ihre Stellvertreter gehören den einzelnen Ausschüssen der Kreissynode an, die zwischen den Sitzungen der Kreissynode die inhaltliche Arbeit des Kirchenkreises maßgeblich bestimmen und die Entscheidungen des Kreiskirchenrates, der die Arbeit zwischen den Synoden leitet, vorbereiten. Im Kirchenkreis Bad Frankenhausen-Sondershausen gibt es folgende Ausschüsse:
In Artikel 38 der Kirchenverfassung der Evangelischen Kirchen in Mitteldeutschland heißt es zu den Aufgaben der Kreissynode:
( 1 ) 1 In der Kreissynode haben die Kirchengemeinden und Dienstbereiche teil an der Leitung des Kirchenkreises. 2 Die Kreissynode hat die Aufgabe, die Zeugnis- und Dienstgemeinschaft im Kirchenkreis zu fördern. 3 Sie beschließt über Leitlinien für die Arbeit des Kirchenkreises. 4 Sie gibt den Kirchengemeinden Anregungen für die Wahrnehmung ihrer missionarischen, ökumenischen, seelsorgerlichen, diakonischen und bildungsbezogenen Aufgaben. 5 Sie nimmt den Bericht des Kreiskirchenrates entgegen und kann ihm Aufträge erteilen. 6 Die Kreissynode hat das Recht, an die Landessynode Anträge zu richten. 7 Sie kann zu Fragen des öffentlichen Lebens Stellung nehmen.
( 2 ) Die Kreissynode hat im Rahmen der kirchlichen Ordnung insbesondere folgende, das ganze Leben des Kirchenkreises und der Kirchengemeinde beeinflussende Aufgaben:
1. Sie beschließt den Haushaltsplan des Kirchenkreises und nimmt die Jahresrechnung ab. Diese werden von den Mitarbeiterinnen der BuKaSt vorbereitet, mit dem Finanzausschuss beraten und vom KKR der Kreissynode zur Diskussion und Verabschiedung vorgelegt.
2. Sie beschließt im Rahmen der landeskirchlichen Festlegungen den Stellenplan.
3. Sie beschließt über eine Gebäudekonzeption.
4. Sie legt die Zweckbestimmung der Kirchenkreiskollekten im Rahmen des von der Landeskirche aufgestellten Planes fest.
5. Sie beschließt über die Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Stellen für Pfarrer und ordinierte Gemeindepädagogen im Rahmen der landeskirchlichen Festlegungen.
6. Sie beschließt nach Maßgabe kirchengesetzlicher Regelung über die Bildung von Regionen.
7. Sie wählt den Superintendenten.
8. Sie nimmt die weiteren ihr aufgetragenen Wahlen vor.
9. Sie bestellt nach Maßgabe kirchengesetzlicher Regelung die Visitationskommission.
10. Sie nimmt die weiteren ihr durch die Verfassung oder durch Kirchengesetz zugewiesenen Aufgaben wahr.
In Vorbereitung der Wahl wurden Wahlbezirke gebildet, aus denen, je nach Größe und Gemeindegliederzahl, ein oder mehrere Ehrenamtliche(r) pro Wahlbezirk sowie je zwei persönliche Vertreter gewählt und entsandt werden können.
Hinzu kommen acht, vom Pfarrkonvent gewählte Pfarrerinnen und Pfarrer, zwei Kantoren, ein Gemeindepädagoge, ein Vertreter der Diakonie und ein Vertreter der Kommunitäten.
Der Kreiskirchenrat hat überdies drei Hinzuberufungen mit persönlichen Vertretern vorgenommen. Ferner wurden zwei Jugendsynodale und ein beratendes Mitglied gewählt.
Die Kreissynode wird vom Präsidium geleitet.
der Kreissynode ist Herr André Barthel.
Dem Präsidium gehören an