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16.12.2024
Wir suchen sobald als möglich eine*n Mitarbeiter*in für eine
Stelle als Gemeindekurator*in (m/w/d)
für den westlichen Bereich des Kirchenkreises (Einsatzgebiet Region Greußen bis Helbe-Notter).
Die Arbeit des Gemeindekurators schließt Aspekte des Gemeindemanagements, des Coachings, der Mitarbeitergewinnung und des Teambuildings mit ein. Der Arbeitsansatz soll problem- und lösungsorientiert sein.
Es geht nicht um das Ausbauen von Verwaltungsstrukturen. Ihre Aufgabe ist es vorrangig, gemeinsam mit Haupt- und Ehrenamtlichen die Herausforderungen und Aufgaben der Kirchengemeinden vor Ort zu realisieren und umzusetzen.
Hierzu gibt es einen regelmäßigen und vertrauensvollen Austausch mit der Kirchenkreisverwaltung, dem Kreiskirchenamt und dem Kreiskirchenrat. Auch ein erfahrener Gemeindekurator steht Ihnen für die Zeit der Einarbeitung helfend zur Seite.
Wir bieten Ihnen eine unbefristete 100 %ige Tätigkeit (39 Stunden-Woche), die nach KAVO-Ost mit den üblichen Sozialleistungen des kirchlichen Dienstes vergütet wird. Bei der Suche nach einer Wohnung sind wir auf Wunsch behilflich. Berufsbegleitende Beratung/Supervision kann in Anspruch genommen werden, Fortbildungen werden unterstützt.
Sind sie bereit sich dieser Herausforderung zu stellen?
Dann senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bitte bis zum 20.01.2025, vorzugsweise per E-Mail oder schriftlich (Datum des Eingangsstempels) an das Büro der Superintendentur des Kirchenkreises Bad Frankenhausen–Sondershausen, Kantor-Bischoff-Platz 7, 06567 Bad Frankenhausen. Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ihnen ein geeigneter und ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Andernfalls werden sie nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet.
Rückfragen richten Sie bitte an das Büro des Kirchenkreises, Tel.: 034671 / 62 6-14; E-Mail: buero@suptur-bad-frankenhausen.de .
Es wird auf die in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland gültige Verordnung zur Regelung der Stellenbesetzungsverfahren privatrechtlicher Anstellungsverhältnisse (StbVO) verwiesen, nachzulesen unter www.kirchenrecht-ekm.de.